Drive
Dipl.-Psychologe Dr. Andreas Ott
Fachpsychologe für Verkehrspsychologie, BdP; Verkehrspsychologische Beratung nach §4 Abs.9 StV

Drive, Beratungsstelle für Verkehrstherapie, MPU Vorbereitung, Münster

Vehrkehrstherapie nach Alkoholfahrt

A1

Alkohol

>im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung, ohne MPU
Voraussetzung : Erstauffälligkeit und BAK geringer als 1,6‰ >> mehr Informationen

A2

Alkohol

im Vorfeld einer MPU bzw. nach bereits erfolgter negativer MPU
Voraussetzung : Erstauffälligkeit und BAK geringer als 2,0‰ >> mehr Informationen

A3

Alkohol

im Vorfeld einer MPU bzw. nach bereits erfolgter negativer MPU
Voraussetzung : Wiederholte Auffälligkeiten und BAK wenigstens einmal höher als 2,0‰. Auffälligkeiten mit Alkohol in Kombination mit anderen Untersuchungsanlässen. >> mehr Informationen

 
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